Der Gesundheitsschutz in der Corona-Krise rechtfertigt für Ex- Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier nicht jedweden Freiheitseingriff. Vor dem Bundesverfassungsgericht ging es heute um mehrere Kundgebungen unter dem Motto "Gesundheit stärken statt Grundrechte schwächen - Schutz vor Viren, nicht vor Menschen". Immer öfter hört man in der Corona-Debatte den Satz, der Staat müsse den Bürgern „die Grundrechte zurückgeben“. moderator@augsburger-allgemeine.de. Gleichwohl hat der Staat das verfassungsmäßige Recht in bestimmte Grundrechte einzugreifen, das gilt selbst für das Freiheitsrecht. ... Nach der langjährigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss jeder Grundrechtseingriff durch eine gesetzliche Grundlage gestützt werden. Damit ist jedoch noch kein Urteil gefällt, ob die Bundes-Notbremse an sich mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wie die Richter am Mittwochabend mitteilten. Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge gegen nächtliche Ausgangsbeschränkungen im Zuge der Corona-Notbremse abgelehnt. Diesen bereits unter George W. Bush auf die Spitze getriebenen Regierungsstil, nutzte auch Barack Obama eifrig, um umstrittene Entscheidungen am Parlament vorbei zu treffen. von Oliver Klein ... Verfassungsgericht kippt Demo-Verbote. Sie ziehen um, fahren in den Urlaub oder haben Fragen zu Ihrem Abo? Im Ringen um die Corona-bedingten Grundrechtseinschränkungen spielt das Bundesverfassungsgericht bisher keine Hauptrolle. Grundrechte sind Abwehrrechte gegenüber dem Staat. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) setzt sich erstmals mit den von Bund und Ländern erlassenen Einschränkungen von Grundrechten beim Kampf gegen die Corona-Pandemie auseinander. EU kauft bis zu 1,8 Milliarden weitere Biontech-Impfdosen, Regieren per Verordnung ist demokratisch nicht unbedenklich, Impf-Privilegien: Die Freiheit kann nicht länger eingesperrt bleiben, Schulen lockern, Wirte hoffen: Söder kündigt neue Corona-Regeln an, Das ungeliebte Vakzin: Kaum priorisierungsfreie Impfungen mit AstraZeneca. SPIEGEL+ kann nur auf einem Gerät zur selben Zeit genutzt werden. Der frühere Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio sieht Probleme in drastischen Verschärfungen von Corona-Auflagen. Ein besonderes Problem ist, dass die Eingriffe lange Zeit nicht unmittelbar konkret „aufgrund eines Gesetzes“ erfolgten, sondern per Verordnung der Landesregierungen. Dass bedeutet, dass die Nachteile insgesamt schwerwiegender seien, wenn man die Ausgangsbeschränkung zu Unrecht aufgehoben hätte, als im umgekehrten Fall. Auch andere Gerichte tun sich schwer mit der Frage: Während zum Beispiel der bayerische Verfassungsgerichtshof eine landesweite Ausgangssperre absegnete, verwarf der Verwaltungsgerichtshof Mannheim sie im Nachbarland Baden-Württemberg. Mit einer gemeinsamen Verfassungsbeschwerde haben sich die 80 Mitglieder der FDP-Bundestagsfraktion gegen die Änderungen am Infektionsschutzgesetz in der Corona-Pandemie gewandt. "Eine solche Entscheidung kann das Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren nicht treffen", hieß es in einer … 20.04.2020 6 Minuten Lesezeit (11) Die Coronaschutzverordnung der … Es bestehe Gefahr für die liberale Demoratie, sollten die Eingriffe in die Grundrechte wegen Corona sich noch lange hinziehen. Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. D er frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat vor schweren Schäden für die Grundrechte gewarnt, sollten die Restriktionen in der Corona … Für diese Funktion müssen Sie eingeloggt sein. Fragen wenden Sie sich bitte an Telefon: 0821 / 777-3600, E-Mail schreiben Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge gegen nächtliche Ausgangsbeschränkungen im Zuge der Corona-Notbremse abgelehnt. und ergänzen Sie in Ihren persönlichen Daten Vor- und Nachname. (Behalten Sie den Überblick: Jeden Werktag gegen 18 Uhr beantworten SPIEGEL-Autoren die wichtigsten Fragen des Tages. Die Corona-Politik greift in die Grundrechte ein und kratzt an der Rechtsordnung. Möglicherweise muss sich das Bundesverfassungsgericht einschalten. Teil dieser »Notbremse« sind auch verschärfte Beschränkungen für private Kontakte, die Schließung von Freizeiteinrichtungen und Gaststätten sowie Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 Uhr und 5 Uhr des Folgetages. Corona-Beschränkungen: Bundesverfassungsgericht lehnt Eilanträge gegen Ausgangssperre ab Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen bleiben bestehen, entschied das Gericht. Sämtliche 80 Fraktionsmitglieder der FDP legten wegen dieses und anderer Punkte gemeinsam Verfassungsbeschwerde ein. Diese Formulierung ist Unsinn: Der Staat kann auch in der Pandemie weder Grundrechte einfach wegnehmen noch zurückgeben.